Hinweisgeber Plattform der Druckerei Berger
Hinweisgeber („Whistleblower“) haben Schutz vor Repressalien wie Suspendierung, Kündigung, Herabstufung oder vergleichbare Maßnahmen laut EU-Richtlinie 2019/1937 („EU-Whistleblowing-Richtlinie“), sofern die Meldung dem sachlichen sowie persönlichen Anwendungsbereich der EU-Richtlinie 2019/1937 unterliegt und der Hinweisgeber hinreichend Grund zur Annahme hat, dass seine Meldung über Verstöße des Unionsrechts der Wahrheit entspricht. Hinweisgeber, welche böswillig und willentlich falsche oder irreführende Meldungen oder unbegründete Anschuldigungen erstatten, haben keinen Schutz vor Repressalien und kann solch eine Meldung als Straftat zB Verleumdung qualifiziert werden.
Der nachgenannte Meldekanal dient nicht als Ombudsstelle für Reklamationen oder Beanstandungen.
Wir regen an Ihre Kontaktdaten bei Ihrer Meldung zu nennen, damit offene Fragen geklärt werden können. Die Vertraulichkeit Ihrer Daten ist gewährleistet. Sollten Sie jedoch eine anonyme Meldung bevorzugen, schützt die externe Hinweisgeber Plattform Ihre Identität. Die inhaltliche Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt durch die Compliance Beauftragte. Ihr Bericht wird vertraulich behandelt. Bei Berichterstattung gemäß EU-Richtlinie 2019/1937 kommt der Hinweisgeberschutz zur Anwendung. Sie werden angehalten, nur solche Informationen weiterzugeben, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.